Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

kreativ.team UG (haftungsbeschränkt)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

kreativ.team UG (haftungsbeschränkt),

Gerberschanze 1a,

D-88131 Lindau (Amtsgericht Kempten),

gesetzlich vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Frank Jaskulsky und Johannes Poll. Die kreativ.team UG (haftungsbeschränkt) wird nachfolgend als kreativ.team bezeichnet. Der Vertragspartner, egal ob Besteller, Auftraggeber, Lieferant etc. wird nachfolgend einheitlich als Vertragspartner bezeichnet, es sei denn eine andere Bezeichnung ist erforderlich.

§ 1 - Geltung der AGB:

Es gelten für alle Geschäfte zwischen den Vertragsparteien ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Angebote, Käufe, Verkäufe, Lieferungen, Dienstleistungen des kreativ.team erfolgen ausschließlich aufgrund dieser der nachfolgenden AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers/Lieferers/ Kunden - insbesondere abweichende - gelten nur insoweit, als Ihnen das kreativ.team ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Allein die Bezugnahme oder Bestätigung des Vertragspartners unter Verweis auf dessen eigene Bedingungen bezieht diese nicht wirksam gegenüber dem kreativ.team ein; vorsorglich wird eigenen Bedingungen des Vertragspartners ausdrücklich widersprochen.

§ 2 - Angebote im Internet:

Die auf den Internetseiten www.kreativ.team und deren Partnerseiten aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein uns bindendes Angebot dar; sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, beim kreativ.team ein verbindliches Angebot anzufordern (invitatio ad offerendum).

§ 3 - Angebote und Preise:

(1.) Angebote des kreativ.team erfolgen, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird, freibleibend und sind jederzeit vor Eingang der Annahme durch den Vertragspartner widerruflich. Die Annahme ist schriftlich, in Textform zu bestätigen, sofern nichts anderes schriftlich oder mündlich vereinbart wird oder sich aus dem jeweiligen Geschäft ergibt. Material, Ausführung und Herstellung entsprechen der branchenüblicher Art und Weise.

(2.) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, gelten die Preise bei Abholung ab Sitz des kreativ.team in Lindau. Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll etc. werden gesondert berechnet. Bei Unternehmen als Vertragspartner werden die Preise netto zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben.

(3.) Bei Dauerschuldverhältnissen sowie Teillieferungen und Vertragslaufzeiten von mehr als 6 Monaten bleibt das kreativ.team berechtigt, den Mehraufwand für sich seit Vertragsschluss erhöhende Einkaufs- und Rohstoffpreise bei wesentlicher Änderungen (Änderungen um mindestens 10 %), durch Mitteilung der Erhöhung im selben Anteil auf den Vertragspartner umzulegen; entsprechendes gilt bei Preisreduzierungen.

(4.) Skizzen, Entwürfe, Muster, Modelle etc. die vom Vertragspartner bestellt werden, sind gesondert zu vergüten, selbst wenn der Hauptauftrag nicht erteilt wird. Derartige Leistungen ebenso wie die Umarbeitung oder Änderungen von Zeichnungen, Manuskripten sowie Überwachung der Durchführung von Print, Foto, Reproduktion, Montage, Aufbau, Auslagen für Nebenkosten, Kosten und Spesen für Reisen etc. werden, sofern nichts abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist, entsprechend dem Zeitaufwand abgerechnet. Die Vergütungspflicht gilt auch für aufgrund vom Vertragspartner veranlasste Änderungen nach Vertragsschluss.

§ 4 - Zahlungsbedingungen

(1.) Der Kaufpreis ist in vollem Umfang bei Lieferung / Abnahme fällig. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärung / Fristsetzung durch das kreativ.team 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

(2.) Bestehen offene Rechnungen des Vertragspartners, so erfolgen Zahlungen zunächst auf die älteste, fällige Schuld unter mehreren fälligen auf diejenige, welche dem kreativ.team geringere Sicherheit bietet. Das kreativ.team ist berechtigt seine vertraglichen Pflichten auf Leistung / Lieferung nur Zug um Zug gegen Bezahlung oder Vorkasse zu erfüllen, wenn der Vertragspartner gegenüber dem kreativ.team in Zahlungsverzug ist und / oder sich die Vermögensverhältnisse von des Vertragspartners seit Vertragsschluss wesentlich verändert / verschlechtert haben. Dies gilt nicht, wenn eine Sicherheit in Höhe der Leistung / Lieferung (z.B. durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft auf erste Anforderung) durch den Vertragspartner erbracht wird.

(3.) Wird der Versand der Lieferungen auf Wunsch des Vertragspartners um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft des kreativ.team verzögert, kann das kreativ.team pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 1 % des Preises des Liefergegenstandes berechnen. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass dem kreativ.team kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem kreativ.team ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

(4.) Der Vertragspartner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(5.) Ist der Vertragspartner Verbraucher, so steht ihm im Falle des Vorhandenseins von Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung - insbesondere einer Mangelbeseitigung - steht. Besteht zwischen den Parteien ein Werkvertrag, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Arbeiten steht.

(6.) Ist der Vertragspartner Unternehmer, so ist das kreativ.team im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass das kreativ.team kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem kreativ.team ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Vertragspartner steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; In einem solchen Fall ist der Vertragspartner nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Vertragspartner fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Lieferung bzw. Arbeiten steht.

§ 5 - Lieferung, Rügepflicht des Käufers, Selbstbelieferungsvorbehalt:

(1.) Der Liefertermin ist, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, der vom kreativ.team in der Auftragsbestätigung angegebene Termin. Liegen dem kreativ.team nicht mindestens zwei Wochen vor dem Liefertermin alle benötigen Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen etc. vor oder müssen Korrekturabzüge, Entwürfe, etc. geprüft werden, so verlängert sich der Liefertermin entsprechend, mindestens jedoch um zwei Wochen ab Zugang aller für die Vertragserfüllung vom kreativ.team benötigen Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen etc.

(2.) Für die Frage der Einhaltung des Liefertermins ist die abhol- und / oder versandbereite Fertigstellung des jeweiligen Gegenstandes am Sitz des kreativ.team maßgeblich.

(3.) Der Vertragspartner ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Ware dem kreativ.team schriftlich mitzuteilen; zur Fristwahrung genügt die Absendung der Mängelrüge. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Vertragspartner möglich zu beschreiben.

(4.) Teillieferungen durch das kreativ.team sind zulässig, soweit sie dem Vertragspartner zumutbar sind.

(5.) Für Verbraucher gilt: Das kreativ.team übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Das kreativ.team ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des kreativ.team für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Das kreativ.team wird den Vertragspartner unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; das kreativ.team wird dem Vertragspartner im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

(6.) Für Unternehmer gilt: Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Das kreativ.team wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unverzüglich erstatten.

§ 6 – Eigentumsvorbehalt:

Ist der Vertragspartner Verbraucher, so gilt folgendes:

(1.) Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des kreativ.team.

Ist der Vertragspartner Unternehmer, so gilt folgendes:

(2.) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des kreativ.team bis zur Erfüllung sämtlicher seiner gegen den Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

(3.) Dem Vertragspartner ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden zusammen: „Verarbeitung“ und im Hinblick auf den Liefergegenstand: „verarbeitet“) erfolgt für das kreativ.team; der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als „Neuware“ bezeichnet. Der Vertragspartner verwahrt die Neuware für das kreativ.team mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(4.) Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem kreativ.team gehörenden Gegenständen steht dem kreativ.team Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Vertragspartner Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich das kreativ.team und der Vertragspartner darüber einig, dass der Vertragspartner dem kreativ.team Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.

(5.) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Vertragspartner hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an das kreativ.team ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom kreativ.team in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem kreativ.team abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

(6.) Verbindet der Vertragspartner den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an das kreativ.team ab.

(7.) Bis auf Widerruf ist der Vertragspartner zur Einziehung der in diesem Paragraphen abgetretenen Forderungen befugt. Der Vertragspartner wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an das kreativ.team weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners, ist das kreativ.team berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Vertragspartners zu widerrufen. Außerdem kann das kreativ.team nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Vertragspartner gegenüber dem Kunden verlangen.

(8.) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Vertragspartner des kreativ.team die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

(9.) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Vertragspartner eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Vertragspartner erfolgt. Der Vertragspartner hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner das kreativ.team unverzüglich zu benachrichtigen.

(10.) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem kreativ.team zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird das kreativ.team auf Wunsch des Vertragspartners einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert sicherungsübereigneter Waren und abgetretener Forderungen 150% des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem kreativ.team steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

(11.) Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist das kreativ.team auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des kreativ.team, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

§ 7 - Haftung:

(1.) Das kreativ.team haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des kreativ.team oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet das kreativ.team nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit das kreativ.team den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Gegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weitere Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist. Gegenüber einem Unternehmer als Vertragspartner gilt die vorgenannte Haftungsbegrenzung gem. Abs. 1 S. 3 auch in Fällen grober Fahrlässigkeit.

(2.) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung) und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Abs. 3 und 4, die Haftung für Unmöglichkeit nach Abs 5.

(3.) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen oder ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

(4.) Gegen das kreativ.team gerichtete Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

(5.) Das kreativ.team haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des kreativ.team oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des kreativ.team für den Schadensersatz neben der Leistung und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 5 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind - auch nach Ablauf einer vom kreativ.team gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei der Haftung wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Vertragspartner berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten gegenüber Verbrauchern nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eine Haftung besteht, gegenüber Unternehmern in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(6.) Das kreativ.team hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiter liefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unterrührt.

(7.) Ist der Vertragspartner Verbraucher, so bleibt sein Recht zum Rücktritt vom Vertrag unberührt.

(8.) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 8 - Rücktritt:

(1.) Der Vertragspartner kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn das kreativ.team die Pflichtverletzung zu vertreten hat und die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist. Der Vertragspartner hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des kreativ.team zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 - Verjährung: Verjährung bei Verbrauchern als Vertragspartner:

(1.) Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - sechs Monate.

(2. Die Verjährungsfrist für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Soweit ein neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ein Jahr.

(3. Die für Schadensersatzansprüche nach Abs. 1b geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen das kreativ.team, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:

(a.) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit das kreativ.team eine Garantie für die Beschaffenheit des Gegenstands übernommen hat.

(b.) Die Verjährungsfristen gelten zudem nicht, soweit der Gegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht (oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, auf Grund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann).

(c.) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(5.) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Lieferung / Abnahme.

(6.) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

(7.) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

(8.) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Verjährung bei Unternehmern als Vertragspartner bei Werkleistungen / Kaufverträgen über neue Sachen

(9.) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen / Leistungen des kreativ.team - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

(10.) Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen das kreativ.team, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen das kreativ.team bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 1 Satz 1. Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe:

(11.) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit das kreativ.team eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

(12.) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(13.) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.

(14.) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

(15.) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Hinsichtlich der Verjährung bei Unternehmern als Vertragspartner bei Werkleistungen / Kaufverträgen über gebrauchte Sachen gilt abweichend von Abs. 2 lit. a und b folgendes:

(16.) Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke). Im Falle des vorstehenden Satzes 2 gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

(17.) Die Ausschluss- bzw. Verjährungsregelungen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen das kreativ.team, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen das kreativ.team bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, werden sie ausgeschlossen.

§ 10 - Nacherfüllung / Nachbesserung:

(1.) Das kreativ.team ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistungen / Neuherstellung des Werkes verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung / Nachbesserung fehl, so steht dem Vertragspartner das Recht zu, zu mindern oder - wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist - nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Will der Vertragspartner Schadensersatz statt der Leistung verlangen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.

(2.) Gegenüber Unternehmern als Vertragspartner steht dem kreativ.team das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung / Neuleistung zu.

(3.) Ist der Vertragspartner Unternehmer, so trägt dieser die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten. Rückgriffsansprüche des Vertragspartners gegen das kreativ.team gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Vertragspartner mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 11 - Gewerbliche Schutzrechte:

(1.) Sämtliche vom kreativ.team zur Verfügung gestellten Unterlagen (Entwürfe, Zeichnungen, Filme etc.) verbleiben im Eigentum des kreativ.team. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus einer anteiligen Vergütung diesbezüglich durch den Vertragspartner. Bei entsprechender Vereinbarung erhält der Vertragspartner allerdings die Möglichkeit das Eigentum an den zur Verfügung gestellten Unterlagen - soweit gesetzlich zulässig - zu erwerben.

(2.) Bei Entwicklung und Durchführung eines Auftrages gegebenenfalls entstehende Urheberrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte werden nicht vom kreativ.team mit dem Kauf- und/ oder Liefergegenstand übertragen, selbst wenn der Vertragspartner anteilige Entwicklungskosten übernimmt. Das kreativ.team ist berechtigt, diese Rechte, ebenso wie Muster, Modelle etc. zu verwerten, z.B. für Aufträge Dritter oder die Eigenwerbung.

(3.) Das kreativ.team erlaubt die Nutzung / Verwertung nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck in den vereinbarten Umfang. Das kreativ.team untersagt ihre Entwürfe und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion zu verändern; dasselbe gilt für Nachahmungen, auch von Teilen oder Details. Eine anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung und nach Vereinbarung eines angemessenen, zusätzlichen Nutzungshonorars erlaubt. Soweit nicht anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht im vereinbarten Rahmen gemäß § 31 Abs. 3 UrhG mit der Zahlung des Nutzungshonorars.

(4.) Unterlagen, Vorschläge oder Anregungen des Vertragspartners begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.

(5.) Werden dem kreativ.team vom Vertragspartner Unterlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster, Druckvorlagen etc.) zur Vertragsdurchführung überlassen, so besteht für das kreativ.team keine Prüfungspflicht hinsichtlich bestehender und/oder der Vertragsdurchführung entgegenstehender Rechte Dritter. Wird das kreativ.team wegen der Verwendung, Verwertung und/oder Vervielfältigung der vom Vertragspartner überlassenen Unterlagen etc. durch Dritte in Anspruch genommen, so hat der Vertragspartner das kreativ.team bei der Verteidigung zu unterstützen und von sämtlichen Ansprüchen (Schadensersatz etc.) freizustellen sowie den bem kreativ.team diesbezüglich angefallenen eigenen Aufwand nebst aller auf das kreativ.team entfallenden Verfahrenskosten (Anwalts-, Gerichtkosten, Auslagen etc.) zu erstatten.

(6.) Ist ein uns erteilter Auftrag ein Urheberwerkvertrag, so richtet sich die Einräumung von Nutzungsrechten an Werkleistungen nach den Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Für die vom kreativ.team geleisteten Entwürfe und Werkzeichnungen als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

§ 12 - Einkaufsbedingungen des kreativ.teamgegenüber Unternehmen:

(1.) Der Vertragspartner steht für die Beschaffung der für die Lieferungen / Leistungen erforderlichen Zulieferungen und Leistungen - auch ohne Verschulden - uneingeschränkt ein (volle Übernahme des Beschaffungsrisikos).

(2.) Die Vergütung des Vertragspartners wird 30 Tage nach Abnahme der Gesamtleistung durch das kreativ.team fällig. Länger vereinbarte Zahlungsbedingungen in Schriftform bleiben unberührt.

(3.) Dem kreativ.team stehen auch bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen ersten Versuch des Vertragspartners als fehlgeschlagen.

(4.) Der Vertragspartner hat in jedem Fall auch ohne Verschulden für die von ihm beschafften Zulieferungen und Leistungen wie eigen Lieferungen oder Leistungen einzustehen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Mängel.

(5.) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte des kreativ.team wegen Mängeln der Lieferungen / Leistungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt vier Jahre. Diese Frist gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben ebenso unberührt wie die Vorschriften über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen.

(6.) Der Vertragspartner stellt das kreativ.team von allen Ansprüchen der Kunden des kreativ.team („Kunde“) frei, die der Kunde aufgrund von Werbeaussagen des Verkäufers, eines Vorlieferanten des Verkäufers (als Hersteller im Sinne des § 4 Abs. 1 oder 2 ProdHaftG) oder eines Gehilfen eines dieser Genannten geltend macht und welche ohne die Werbeaussage nicht oder nicht in dieser Art oder Höhe bestehen würden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluss dieser Vereinbarung erfolgt.

§ 13 - Rechtswahl, Nebenabreden, salvatorische Klausel:

(1.) Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des kreativ.team .

(2.) Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel selbst. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie der weiteren Verträge zwischen den Parteien erfolgen ausschließlich durch die Geschäftsführung des kreativ.team. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen, sind nur wirksam, wenn diese von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden.

(3.) Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

Stand: Mai 2017